Ein bisschen Recht:
Kein Sportbootführer ist allein auf den Gewässern!

Die Wasserschutzpolizei bittet in diesem Zusammenhang um Beachtung folgender verkehrsrechtlicher Hinweise:

- Zum Schutz der an Bord befindlichen Personen wird empfohlen, das Boot mit ausreichend geeigneten Rettungsmitteln auszustatten.

- Boote mit einer Motorisierung von über 3,68 KW sind führerscheinpflichtig.

- Boote mit einer Motorisierung ab 2,21 KW müssen ein amtliches oder amtlich an- 
  erkanntes Kennzeichen führen. Wassermotorräder benötigen ebenfalls ein amt- 
  liches Kennzeichen.

- Informieren Sie sich über neue gesetzliche Regelungen, halten Sie die Geschwin- 
  digkeiten ein und führen Sie alle nötigen Bootspapiere an Bord mit.

- Großfahrzeuge der Berufsschifffahrt haben immer Vorfahrt.

- Nicht im Ankerverbot ankern! Zum Ankern zählen auch schwere Gegenstände, die 
  an einer Leine versenkt werden.

- Machen Sie Ihre Boote nicht an Bäumen und Sträuchern fest.

- Um Gefahren abzuwehren, verzichten Sie auf den Verzehr von Alkohol während 
  des Angelns und beim Bootsfahren überhaupt. Auch auf dem Wasser gelten Al- 
  koholgrenzen (0,8 Promille). Auf der Bundeswasserstraße - Oder -beträgt die Al- 
  koholgrenze 0,2 Promille.

- Für das Angeln auf Brandenburgischen Gewässern ist eine Angelkarte sowie ein 
  Fischereischein erforderlich.

- Beim Nachtangeln (dies ist nicht überall erlaubt - bitte Hinweise auf der Angel- 
  karte beachten) ist aus verkehrs- rechtlicher Sicht das Liegelicht (weißes Rund- 
  umlicht) zu setzen.